Wertanrechnung bei Haushaltsauflösungen
Die Wertanrechnung ist natürlich für Sie als Kunde ein wichtiger Faktor und kann unter Umständen den Preis einer Haushaltsauflösung ganz beträchtlich reduzieren. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie uns auch einen kompletten, hochwertigen Haushalt mit modernen Möbeln, zeitgemäßer Technik oder Antiken Möbeln, Bildern, hochwertigem Porzellan etc. überlassen.
Wir haben uns über die Jahre ein Netzwerk von Gebrauchtmöbelhändlern und Gutachtern speziell im Antikbereich aufgebaut. Wir vermitteln Ihre antiken Wertgegenstände gerne zur Versteigerung an ein renomiertes Bremer Auktionshaus mit dem Schwerpunkt Antik weiter. Hier können die Wertgegenstände in Ihren Namen zum Höchstgebot versteigert werden. 
Keine Wertanrechnung Bei vielen Haushaltsauflösungen wurde Hochwertiges und Wertvolles bereits vorab entnommen (dies ist natürlich Ihr gutes Recht) und in der Familie oder an Bekannte und Nachbarn verteilt. Hier können wir erfahrungsgemäß meistens nichts mehr anrechnen. Auch nicht die klassisch dunkle 4-Meter-Anbauwand aus den 70er Jahren (die mal sehr teuer war und immer geschont wurde). Generell kann man dunkle und sperrige Möbel heute nicht mehr verwerten. Merke: Was keiner aus der Familie oder von den Bekannten gebrauchen konnte, stellt auch für den Haushaltsauflöser keinen Wert mehr da. 
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